So gehortsveränderliche Geräte prüfen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Was für kurzfristigen Ärger sorgt, soll aber die Sicherheit der elektrische Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass alles so funktioniert wie es soll, werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft.

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
  • und geeigneten Messgeräten,
  • sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
  • muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.


Definition Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel
sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200 2.7.6).

Ortsveränderliche Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (DIN VDE 0100 T200 2.7.4).

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Als Fachkraft für Arbeitssicherheit den Aufgaben verantwortungsvoll nachkommen
Die Software ist für alle Fachkräfte für Arbeitssicherheit gedacht, die ihrer wichtigen Aufgabe verantwortungsvoll nachkommen möchten und alle Gesetzesvorgaben und Vorschriften berücksichtigen müssen. Der Wartungsplaner unterstützt Sie in ihrem beruflichen Alltag, wenn nicht viel Zeit dafür bleibt, sich regelmäßig mit den wiederkehrenden Prüfterminen auseinanderzusetzen.

Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt. Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.

Die neue europäische Gesetzgebung im Bereich der Sicherheits- und Prüfstandards fordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung von den Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig und je nach Häufigkeit der Nutzung der Geräte in bestimmten zeitlichen Abständen technisch geprüft werden.

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Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.

Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
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