Wer ist für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion

Arbeiten mit Leitern, Tritten, Treppen und Arbeitsbühnen in Zukunft noch sicherer machen.
Leiterprüfung: Prüfung von Leitern und Tritten
Für die Prüfung von Leitern und Tritten muss jeder Betrieb eine beauftrage Person benennen.
Laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten durchführen.
Die Abstände der Prüfung orientiert sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine vorangegangene Prüfung von Leitern und Tritten diverse Mängel festgestellt hat.
Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Dies erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016.
Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.

Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Erstellen Sie einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb
Wartungsplaner bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen.

Die Software Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

Prüftermine für Leitern müssen geplant und sorgfältig terminiert werden.
So lässt sich vermeiden, dass Wartungsturnusse mit anderen Vorgängen kollidieren, oder Terminabstimmungen nicht möglich sind, weil die zuständigen Mitarbeiter außer Haus sind. Vor allem die zyklisch wiederkehrende Prüfungen der Leitern und Tritte erfordern ein genaues Timing mit der zuständigen Abteilung.

Software zur Dokumentation der Überprüfung von Leitern und Tritten - Regelmäßige Prüfung ist Pflicht!

Grundlage ist die Handlungsanleitung fu¨r den Umgang mit Leitern und Tritten: DGUV Information 208-016
Gewerblich genutzte Leitern sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen. Die systematische Überpru¨fung von Leitern und Tritten lässt sich z. B. mit Hilfe einer Software via Smartphone oder Tablet durchfu¨hren. Die DGUV Information 208-016 ist eine Ergänzung, in der eine „Handlungsanleitung fu¨r den Umgang mit Leitern und Tritten“ auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung erarbeitet wurde.

Jährliche Prüfung Leitern und Tritte
Fehlerhaftes Verwenden von Leitern und Tritten kann zu Unfällen führen. Denken Sie daran, dass jährlich die Prüfung der Leitern und Tritten nach den aktuellen Vorschriften durchführt werden muss.
Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.

Der Wartungsplaner hilft, die oft holprige Koordination der notwendigen Arbeitsschritte zu glätten.
Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der prüfpflichtigen Leitern und Tritte zu kennen.

Leitern und Tritte nach BGI 694 prüfen
Diese Leiterprüfung gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.

Was ist bei der Leiterprüfung nach BGI 694 zu beachten und zu prüfen?
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- fehlende Bauteile an der Leiter
- ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente wie den Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern
- Anbringung einer neuen Prüfplakette
- Dokumentation der Leiterprüfung im Leiterprüfbuch



Leitern und Tritte müssen stets einen sicheren und stabilen Stand gewährleisten.
Aus diesem Grund müssen die Leitern und Tritte jährlich einer Sicht- und Funktionsprüfung gemäß BetrSichV §3 (6), DGUV 208-016 von einem Fachmann unter die Lupe genommen werden.
Zudem muss für Ihre Mitarbeiter auch sofort erkennbar sein, wie Leiter oder Tritt zu verwenden ist. Das Anbringen der passenden Sicherheits- und Gebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 ist Pflicht!

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen. Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Einfach klar und übersichtlich
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Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten, Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Leitern und Tritte zu minimieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Leitern Voraussetzung. Aus diesem Grund kann mit Hilfe der Software Wartungsplaner eine Checkliste die regelmäßige Sichtprüfung stattfinden. Die Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen. Die Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Die Sichtkontrolle wird durch geschulte Personen in regelmäßigen Abständen vorgenommen.

Unternehmer müssen Leitern und Tritte, die benutzt werden, nach Sicht und Funktion regelmäßig prüfen lassen.
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