Wartung & Überprüfung von Anschlagmitteln, Hebezeug, Ketten,Seile, Hebebänder
Überblick und Dokumentation, das sind die entscheidenden Säulen bei der Prüfung von Anschlagmitteln
Anschlagmittel ausreichend regelmäßig auf Mängel prüfen
Anschlagmittel, auch als sogenannte Gehänge bezeichnet, stellen in Punkto Tragsicherheit eine wichtige Verbindung zwischen der Last und dem Hebezeug dar.
Hierzu gehören zum Beispiel Ketten, Seile, Hebebänder, Hebegurtschlingen, usw..
Nur in seltenen Fällen ist es möglich das Hebezeug, wie beispielsweise der Kran, direkt mit der Last zu verbinden.
Daher ist darauf zu achten, das Anschlagmittel, entsprechend der besonderen Gefährdung beim Betrieb, ausreichend zu bemessen und regelmäßig auf Mängel zu prüfen.
Hierfür sind auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten. Vor jeder Benutzung sind Anschlagsmittel einer Sichtprüfung zu unterziehen. Mindestens einmal jährlich müssen die Anschlagmittel von einem Sachkundigen geprüft und in geeigneter Weise dokumentiert werden.
Dies gilt insbesondere auch nach Reparaturen. Hierbei können unterschiedliche Mängel, wie z. B. Brüche, Lockerungen, Verschleiß, Korrosion, usw. auftreten, die im Zuge der regelmäßigen Wartung beseitigt werden müssen.
Unfallverhütung und gesetzlichen Verpflichtungen
Wie alle anderen Maschinen und sonstige Betriebsmittel im Unternehmen unterliegen auch die Anschlagmittel mit Blick auf die Unfallverhütung nach DGUV der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung durch entsprechendes externes und/oder internes Fachpersonal. Dies gilt im Prinzip für jegliche Art von Anschlagmittel, auch zum Beispiel für Seile, Ösen, Haken.
Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich und bei Bedarf auch öfter von einem Sachkundigen geprüft werden.
Hierbei ist auch die DGUV, Vorschrift 17 zu beachten.
Diese definiert beispielsweise, dass Seile und Bänder höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht werden dürfen.
Der Verantwortliche muss natürlich den ganzen Betrieb im Auge behalten.
Er hat die Aufgabe die Prüftermine einzuhalten, die externe Instanzen wie das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz vorgeben.
Werden solche Regeln missachtet, drohen im Ernstfall hohe Strafzahlungen. oder gar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Stellt sich zum Beispiel heraus, dass aufgrund eines defekten Anschlagmittels dabei noch Mitarbeiter zu Schaden gekommen sind, verweigern auch Berufsgenossenschaften die Leistung.
Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt
Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt. Dabei sollte die Arbeitssicherheit im Betrieb an erster Stelle stehen. Die Wartungsplanung in Verbindung mit der rechtssicheren regelmäßigen Prüfung von allen Anschlagmittel sowie der Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, ist hierbei die beste Garantie für unfallfreies Arbeiten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Maschinen, Betriebsmittel und unter anderen auch seine Anschlagmittel im einwandfreien Zustand sind.
Die Einhaltung von Prüffristen und Wartungsintervalle ist hierbei nicht der einzige Aspekt, um den es sich zu Kümmern gilt.
Darüber hinaus müssen diese Vorgänge und ihre Ergebnisse im Schadensfall auch sorgfältig belegt und dokumentiert werden.
Der Wartungsplaner kann hierbei Prüfprotokolle vorlegen, die alle Vorgaben bei Überprüfungen durch Genossenschaften oder bei einem Audit für eine Zertifizierung erfüllen.
Es kann damit genau nachgewiesen werden, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat.
Keinen Prüf- und Wartungstermin mehr verpassen
Damit zukünftig Prüf- und Wartungstermine nicht verpasst werden, ist es sinnvoll solche Aufgaben mit einer entsprechenden Software zu automatisieren.
Vollumfänglich kann hier der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung unterstützen und gewährleistet eine vorausschauende Planung der Wartungs- und Prüftermine.
Die Software bildet alle Bereiche und Prozesse der Wartung in einem System ab und verwaltet sämtliche Prüftermine und Vorschriften.
Die Prüfberichte werden entsprechend dokumentiert und historisiert. Damit ist auch eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet.
Auf Grundlage der Prüfberichte können auch entsprechende Wartungsaufträge generiert werden.
Das Softwarepaket verfügt darüber hinaus auch über professionelle Kalenderfunktionen und umfangreiche Auswertungstools.

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Informationszentrale aller Wartungen
Der Wartungsplaner ist zugleich die Informationszentrale, der alle Informationen bündelt, welche die Prüfer, das Instandhaltungsteam, Techniker oder Planer benötigen.
Die Software zeigt eine Historie zu jedem Betriebsmittel und gibt eine Übersicht, was bisher gemacht wurde.
Prüffristen mit dem Wartungsplaner im Griff
Einfaches Erstellen von Prüfprotokollen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden, in Audits und durch die Berufsgenossenschaften.
Die Gesetzliche Anforderungen zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften werden mit dem Wartungsplaner eingehalten.
Die Software hilft bei::
Turnusmäßige Wartung dokumentieren, Reparaturen planen, Inspektion, Störungsmeldung, Ticketsystem für die Störungen, Reporting mit Instandhaltungskennzahlen, Messmitel- und Prüfmittelverwaltung, Unterstützung bei Audits und Zertifizierung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Als Sicherheitsfachkraft einfach auf der sicheren Seite bleiben
Rechtssichere Dokumentation der Betriebsmittel, egal ob nach den Technischen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen!
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie ständig mit neuen, geänderten oder ersetzten Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln zu tun.
In der letzten Zeit gab es bei überwachungsbedürftigen Anlagen einige für Sie wichtige Vorschriften. Auch die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ wirken sich auf Sie aus.
Behalten Sie da wirklich noch den Überblick über die Prüftermine all Ihrer Betriebsmittel?
Im Prüf- und Wartungsplaner zeigen wir Ihnen, was für Sie tatsächlich relevant ist.
Lassen Sie sich durch das eMail-Center vom Wartungsplaner bequem per E-Mail über alle für Sie relevanten Prüf - und Wartungstermine erinnern.
Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
- eMail-Erinnerung für anstehenden Aufgaben
- mobile app für Ihr Smartphone iPhone, iPad und Android
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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
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Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.