DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.



§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben


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Prüf- und Wartungsberichte effizienter bearbeiten
Im mehr Unternehmen setzen den Wartungsplaner ein, um mehr Transparenz zum Zustand ihrer Anlagen zu erhalten. Prüf- und Wartungsberichte sind mit der Software effizienter zu bearbeiten.

Gemeinsam mit unserem Kunden Egli’s frische Küchenkräuter AG haben wir einen Anwenderbericht in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Seit über 50 Jahren produziert die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach in der Nähe von Bern frische Kräuter, Sprossen und andere pflanzliche Zutaten. Gerade in der Lebensmittelindustrie sind einwandfrei arbeitende Maschinen unabdingbar.
Wer die Qualität seiner Produkte sichern will, muss die notwendigen Reinigungs-, Hygienevorschriften und Hygienefreigaben ständig im Blick haben.

Um wichtige Wartungen zu lenken, Prozesse innerhalb der Firma zu digitalisieren, Risiken zu überwachen und Maßnahmen umzusetzen, vertraut der Lebensmittelhersteller den unterschiedlichen Modulen der Hoppe Unternehmensberatung.
Gerade in der Lebensmittelindustrie sind einwandfrei arbeitende Maschinen unabdingbar.
Anwenderbericht: Egli’s frische Küchenkräuter AG

Dokumentenmanagement im Wartungsplaner
Durch die Kopplung mit dem Dokumentenmanagement können Sie gescannte Dokumente wie Bediengsanleitungen, Konstruktionszeichnungen, Arbeitspläne und Wartungsprotokolle zu einem Wartungsbericht hinterlegen.
Diese Dokumente können mit den Wartungsinformationen an die Monteure per eMail gesendet werden.

Und mit unsere Software für das Gerätemanagement haben Sie immer die volle Übersicht darüber, wo Ihre Geräte im Einsatz sind.

Zuverlässige und aktuelle Informationen sind von entscheidender Bedeutung für das Gelingen im Management der Wartungen, Prüftermine und Inspektionen.

Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zur Instandhaltungssoftware?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Instandhaltungstermine sicher dokumentieren

Einfach, klar und übersichtlich die Termine der Instandhaltung verwalten.

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Erfüllen Sie die Pflichten in Ihrer Instandhaltung?
Haben Sie die Instandhaltungsberichte griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?

Immer informiert über jeden Prüftermin
Alle prüfpflichtige Anlagen im Blick. Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Instandhaltungsarbeiten. Automatische Erinnerung an den nächsten Instandhaltungstermin und Wartungstermin.

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Mit der Software zur Prüfplanung fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.

Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.