Jeder dritte Absturzunfall führt zur Betriebsunfähigkeit.

Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln gemäß Handlungsanleitung der DGUV 208-016 zu beachten
Das Arbeiten von tragbaren Leitern und Tritten ist gemäß der von den Unfallversicherungen geführten Statistiken gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln.
Jeder dritte Absturzunfall führt zur Betriebsunfähigkeit.
Dies liegt naturgemäß auch daran, das tragbare Leitern und Tritte ein häufig verwendetes Arbeitsmittel im Betrieb darstellen.
Leiter finden beispielsweise Verwendung zum Einräumen von Regalen, zur Glasreinigung, zum Streichen oder sonstigen Reparaturarbeiten in der Höhe.
Hierbei werden Leitern ständig belastet und unterliegen auf Dauer einem Verschleiß.
Der Arbeitgeber hat daher dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte zyklisch auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten.



Revisionssicherheit: Immer auf externe Prüfungen vorbereitet und alles an einem Ort
Ein wichtiger Vorteil bei der Verwendung des Wartungsplaners besteht auch darin, dass bei einer externen Prüfung alle Nachweise nachvollziehbar sowie transparent an einem Ort gespeichert sind.
Das digitale „Leiternkontrollbuch“ enthält einen Überblick über alle Kontrollen sowie den beanstandeten Punkten.
Darüber hinaus gibt der intuitiv zu bedienende Wartungsplaner einen Überblick über die Betriebsmittel, dokumentiert Prozesse und grenzt Wartungen, Prüfungen und Reparaturen der Leitern voneinander ab. Dies macht organisiertes Arbeiten erst möglich. Hinzu kommen natürlich noch die mobile Erfassung sowie die automatischen Erinnerungsfunktionen via eMail zu den Prüfterminen.

Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt.
Dabei sollte die Arbeitssicherheit im Betrieb an erster Stelle stehen. Die Wartungsplanung in Verbindung mit der rechtssicheren regelmäßigen Prüfung von allen Leitern und Tritten sowie der Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, ist hierbei die beste Garantie für unfallfreies Arbeiten.




Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen
Der Wartungsplaner ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Arbeitsschutzbereichen nachzukommen. Die Software kann überall zum Einsatz kommen. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Insbesondere für Sicherheitsverantwortliche erleichtert die Software das Management der prüfrelevanten Prüfobjekte.

Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.

Prüf- und Wartungsberichte effizienter bearbeiten
Im mehr Unternehmen setzen den Wartungsplaner ein, um mehr Transparenz zum Zustand ihrer Anlagen zu erhalten. Prüf- und Wartungsberichte sind mit der Software effizienter zu bearbeiten.

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Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.