DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
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Dazu zählen das Management von Stammdaten, von Arbeitsaufträgen oder operative Berichte wie Wartungen und Störmeldungen.
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Werner von Siemens zur Verhütung von Unfällen sowie zur unternehmerischen Verantwortung
"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft", dies stellte Werner von Siemens schon im Jahr 1880 fest.
Das ist heute nach wie vor aktuell.
Die zunehmende Digitalisierung bringt neue Herausforderungen für die Arbeitswelt.
Arbeitssicherheit & Arbeistschutz sind wichtige gesellschaftliche Themen und sind gleichzeitig ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für Unternehmen.
Der Wartungsplaner ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
Oftmals werden Wartungen und Reparaturen in vielen verschiedenen Bereichen von allen möglichen Personen nachverfolgt.
Die Wartung betrifft eine Vielzahl an einzelnen Maschinen, Anlagen und Komponenten.
Teilweise handelt es sich um feste Intervalle, oft jedoch auch um variable Termine, die von Faktoren wie Betriebsstunden und Abnutzung abhängen.
Dazu kommen zahlreiche sicherheitstechnische Verpflichtungen, etwa wie in der Schweiz die Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes (UVG).
Als Versicherungsleistungen werden für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
Auch die wiederkehrenden Termine wie der E-Check gehören in den Fokus der Elektrofachkraft und somit in einen Wartungsplaner.
Die Notwendigkeit der Einhaltung von Wartungs- und Prüfterminen ergibt sich nicht nur aus gesetzlichen Vorgaben.
Neben dem Werterhalt ist auch die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Maschinen erforderlich.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
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Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.
Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.

