Wartungsplaner dokumentiert alles, was Sie für die vorgeschriebene DGUV Vorschrift elektrische Anlagen brauchen.

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

Jedes Prüfprotokoll DGUV Vorschrift 3 ist im Wartungsplaner griffbereit. Über 25 Jahre Erfahrung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor. Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.

Eine Strategie für Instandhalter 
wird die Kosten senken. 
Kostenlose

Strategie für Instandhalter - Sicher im EDV-System
Prüftermine der Instandhaltung verwalten. Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten
mehr lesen

Störungen und Störungsmeldungen verwalten.  Incident Management - Ratg

Störungsmanagement - Hekpdesk
koordinierte Behebung von Störungsmeldungen. Störung melden und Bearbeitungsstatus abfragen. Unsere Software Schafft die Excellisten ab
mehr lesen

Geräteverwaltung-APP – mit moderner Gerätesoftware den Bestand der Ger

Was muss eine Gerätewartung leisten
Prüfungs- und Wartungsintervalle: Das müssen Unternehmer wissen. Hoppe bietet ein vollständiges Gerätemanagement
mehr lesen




Die HOPPE Unternehmensberatung steht für 35 Jahre Consulting- und Planungsgeschichte in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
Wir gestalten praktische und perfekte Lösungen im Bereich Wartungsmanagement und Prüffristenmanagement für jede Branche und für jede Unternehmensgröße. Kleine und mittelständische Unternehmen, sowie internationale Konzerne vertrauen unserer Erfahrung. Seit über zwei Jahrzehnten beraten wir unsere Kunden dauerhaft in den Bereichen Arbeitssicherheit und Managementsysteme und bieten mit dem Wartungsplaner eine schlanke und pragmatische Softwarelösung.

Hoppe Wartungsplaner – Marktführer mit einfachem Konzept
Damit eine Software in ihrem Einsatzgebiet erfolgreich ist, muss sie einfach in der Handhabung sein und Probleme lösen, anstatt Mehrarbeit zu erzeugen.
Der Wartungsplaner versteht sich als ganzheitliches Werkzeug rund um das Thema Wartungsmanagement. Es lassen sich sowohl Maschinen und Anlagen mit der Wartungssoftware verwalten.

Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zur Instandhaltungssoftware?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Instandhaltungstermine sicher dokumentieren

Einfach, klar und übersichtlich die Termine der Instandhaltung verwalten.

Instandhaltungen mit dem Instandhaltungsssoftware planen

Erfüllen Sie die Pflichten in Ihrer Instandhaltung?
Haben Sie die Instandhaltungsberichte griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?

Immer informiert über jeden Prüftermin
Alle prüfpflichtige Anlagen im Blick. Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Instandhaltungsarbeiten. Automatische Erinnerung an den nächsten Instandhaltungstermin und Wartungstermin.

3 Wochen kostenlos die Software testen.



Mit der Software zur Prüfplanung fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.

Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.