Erstellen und managen einer Gefahrstoffliste

Liste der Gefahrstoffe führen

Erstellen und managen einer Gefahrstoffliste
Als Gefahrstoffbeauftragter müssen Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand der GefStoffV und REACH informieren. Rechtsverstöße gegen die geltenden Vorschriften führen zu unangenehmen Strafen. Im Ernstfall kann es sogar zu gesundheitlichen Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Kollegen kommen.

Gefahrstoffliste - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Eine Gefahrstoffliste fasst die Gefahrstoffe und deren wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie ergänzende Hinweise in einer Tabelle zusammen.
Die Gefahrstoffliste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 (einschließlich EU-Verordnung 2021/849) sowie die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen werden die Biologischen Grenzwerte (BGW). Abschließend werden Hinweise u. a. zu Messverfahren, zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.

digitales Gefahrstoffmanagement
Wenn Sie am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen zu tun haben, kennen Sie sicher die zahlreichen Informations-, Überwachungs- und Schutzpflichten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Um diese Anforderungen komfortabel zu erfüllen, ist das Gefahrstoffmodul im Wartungsplaner die perfekte Lösung für die Verwaltung Ihrer Gefahrstoffe.

Die Existenz eines richtigen Gefahrstoffliste ist von enormer Wichtigkeit.
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Was muss die Gefahrstoffliste enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Liste aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.

Die Gefahrstoffliste muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.




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