Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.



Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Mit unseren umfangreichen individuellen Workshops und dem Wartungsvertrag, der auch die Updates beinhaltet, sichern wir die Investition unserer Kunden ab. In enger Zusammenarbeit mit den Anwendern erfolgt eine permanente Weiterentwicklung unserer Software zur Wartungsplanung, sowohl funktional als auch im Hinblick auf aktuelle Anforderungen im Prüffristenmanagement.
Dabei wird selbstverständlich der Einsatz zukunftweisender Technologien berücksichtigt. Durch regelmäßige Updates wird eine maximale Leistungsfähigkeit erreicht und die Werthaltigkeit der Software sichergestellt.

Bei technischen und fachlichen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft steht unser Support-Team zur Verfügung.
Unsere kompetenten Mitarbeiter beantworten schnellstmöglich alle Fragen und stehen beratend beim Umgang mit der Anwendung zur Seite.

Unterstützung bei Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Geräten aller Art
Der Wartungsplaner eignet sich für Produktionsanlagen und Produktionsmaschinen aller Art sowie auch zur Fuhrparkverwaltung wie Stapler, Flurförderfahrzeuge und im Gebäudemanagement. Sie bietet Ihnen somit die perfekte Instandhaltungsverwaltung. Die Software dient zur kontinuierlichen Unterstützung bei Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten an Anlagen, Maschinen und Geräten aller Art. Die Verwaltung aller Ersatzteile für die Betriebsmittel ist ebenso im Programm enthalten.

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Wir bieten ein Prüffristenmanagement und Dokumentation aller Arbeitsmittel.
Es ist nicht leicht, die Arbeitsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben. Ebenso ist es sehr aufwendig die gefundenen Mängel sauber zu protokollieren. Regelmäßig kontrollieren der Gesetzgeber und die Unfallversicherer dies jedoch.

Der Wartungsplaner bringt jetzt Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Arbeitsmittelprüfung und Arbeitsmittelverwaltung.
In der Software erfassen Sie die Arbeits- und Betriebsmittel in einem explorerartigen Strukturbaum. Definieren Sie die Wartungstermine und die Prüffristen und verwalten alle zugehörigen Dokumente und Protokolle. Zusätzlich können Sie aus der Software heraus verschiedene Aufgaben und Aufträge planen und direkt den zuständigen Mitarbeitern zuweisen.

Qualität und Passgenauigkeit der Software ist entscheidend - Webbasierte Anwendungen werden den hohen Anforderungen nicht gerecht
Durch die zunehmende Digitalisierung werden immer mehr Prozesse rund um die Prüfterminverfolgung und dem Wartungsmanagement digital umgesetzt. Softwareanwendungen rücken in den Mittelpunkt der unternehmerischen Produktivität.

Nicht nur die Komplexität der Prozesse nimmt zu, sondern auch die Ansprüche der Verantwortlichen Sicherheitsfachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

So entscheiden sich IT-Verantwortliche für eine Organisationssoftware wie dem Wartungsplaner, da webbasierte Branchenlösungen die notwendigen Funktionalitäten nicht oder nur teilweise abbilden. Webbasierte Anwendungen sind unzureichend skalierbar und werden somit den hohen Anforderungen nicht gerecht.
Schauen Sie mehr auf die Qualität und Passgenauigkeit der Software.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Einsatz einer passgenauen Software wie der Wartungsplaner von Hoppe, als Softwarelösung den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen und fördern kann.
Dabei spielen insbesondere die niedrigen Anschaffungskosten, die mit der Einführung des Wartungsmanager einhergehen, eine entscheidende Rolle.

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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
Telefon: 06104/65327

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