DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
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Prüfplaner erleichtert Ihnen die Wartung deutlich.
Die Software überzeugt durch eine intuitive Bedienung und hat einen Fokus auf die wesentlichen Funktionen.
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Behalten Sie Prüf- und Wartungsfristen immer im Blick
Laut der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie dafür sorgen, dass die eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind und dies entsprechend dokumentiert wird.
Wissen Sie, wann Ihre Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zuletzt geprüft wurden?
Defekte Arbeitsmittel können dazu führen, dass die Produktion stillsteht, oder, dass es zu schweren Arbeitsunfällen kommt.
Damit Sie keine Prüffristen mehr vergessen, gibt es den praktischen Prüf- und Wartungsplaner.
Wir bieten eine Praxis-Software Prüf- und Wartungsplaner zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Reparatur aller Arbeitsmittel.
Und so haben Sie alle Prüf- und Wartungsfristen mühelos im Griff:
1. Prüfobjekte anlegen
Die Anlage der Prüfobjekte erfolgt in von Ihnen frei definierbaren Kategorien.
Hier eine Liste von typischen Prüfobjekten.
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Fuhrpark wie Stapler, Fahr- und Hebezeuge
- Brandschutz, Feuerlöscher
- Regale
- Leitern und Tritte
- Druckbehälter
2. Prüfdaten zu jedem Arbeitsmittel erfassen
Dies geschieht in vordefinierten Eingabefeldern, entweder mit Standardeinstellungen oder ganz individuell.
Legen Sie den Prüftermin und die Zuständigkeit fest.
Ergänzen Sie das Prüfintervall für die nächste Prüfung.
3. Prüfprotokolle anhängen
Dokumente wie Prüfanhänge hinterlegen
4. Automatische Erinnerung
per eMail erhalten Sie eine automatische Erinnerung über die anstehenden Aufgaben
Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen.
Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.
Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren.
Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen.
Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben.
Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen.
Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.
Hoppe Wartungsplaner – Marktführer mit einfachem Konzept
Damit eine Software in ihrem Einsatzgebiet erfolgreich ist, muss sie einfach in der Handhabung sein und Probleme lösen, anstatt Mehrarbeit zu erzeugen.
Der Wartungsplaner versteht sich als ganzheitliches Werkzeug rund um das Thema Wartungsmanagement.
Es lassen sich sowohl Maschinen und Anlagen mit der Wartungssoftware verwalten.
Gesetzliche Anforderungen an einen sicheren Arbeitsschutz erfüllen
Der Wartungsplaner liefert praxisnahe Umsetzungshilfen und Arbeitshilfen, um die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Arbeitsschutz einfach zu erfüllen und dies lückenlos nachzuweisen.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
- eMail-Erinnerung für anstehenden Aufgaben
- mobile app für Ihr Smartphone iPhone, iPad und Android
- mobile Erfassung mit dem Barcode Scanner
- Etiketten mit Inventarnummer Firmenname, Barcode und RFID Tags
Haben Sie Fragen?
Benötigen Sie mehr Informationen zur Instandhaltungssoftware?
Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
Telefon: 06104/65327
Instandhaltungstermine sicher dokumentieren
Einfach, klar und übersichtlich die Termine der Instandhaltung verwalten.
Erfüllen Sie die Pflichten in Ihrer Instandhaltung?
Haben Sie die Instandhaltungsberichte griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?
Immer informiert über jeden Prüftermin
Alle prüfpflichtige Anlagen im Blick. Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Instandhaltungsarbeiten.
Automatische Erinnerung an den nächsten Instandhaltungstermin und Wartungstermin.
3 Wochen kostenlos die Software testen.
Mit der Software zur Prüfplanung fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.
Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.

