DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




Rechtssichere Wartung und Prüfung.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die gesetzlichen Vorschriften.
Unsere intelligente Wartungsplaner Software nimmt Ihnen viele Sorgen ab und reduziert die Aufwände, während der Terminplanung und bei Dokumentation bei den Wartungseinsätzen vor Ort.
Sorgen Sie für einen reibungslosen Betrieb in Ihrem Unternehmen.

Mit der praktischen Wartungsplaner Software haben Sie ihre Wartungen immer und überall bequem im Blick und können Wartungen ganz einfach verwalten, ausstehende Prüftermine frühzeitig erkennen, Prüftermine verschieben und vieles mehr.

Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zur Instandhaltungssoftware?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Instandhaltungstermine sicher dokumentieren

Einfach, klar und übersichtlich die Termine der Instandhaltung verwalten.

Instandhaltungen mit dem Instandhaltungsssoftware planen

Erfüllen Sie die Pflichten in Ihrer Instandhaltung?
Haben Sie die Instandhaltungsberichte griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?

Immer informiert über jeden Prüftermin
Alle prüfpflichtige Anlagen im Blick. Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Instandhaltungsarbeiten. Automatische Erinnerung an den nächsten Instandhaltungstermin und Wartungstermin.

3 Wochen kostenlos die Software testen.



Mit der Software zur Prüfplanung fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.

Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.