Verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Übersicht über die ausgeführte und noch geplanten UVV Prüfungen

Wie Sie das Thema "Unfallverhütungsvorschriften" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen Regeln, Informationen und Grundsätze.
Die Bezeichnung hierfür ist:

  • Berufsgenossenschaftliche Regeln (DGUV-Regeln früher BGR / GUVR)
  • Berufsgenossenschaftliche Informationen (DGUV-Informationen früher BGI / GUVI)
  • Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (DGUV-Grundsätze früher BGG / GUVG)


Was sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen)?
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft erlassene Regeln für die Unfallverhütung in der Praxis. Die Unfallverhütungsvorschriften müssen jedem Betriebsangehörigen zugänglich gemacht werden. Dies kann - z.B. durch Aushang im Betrieb geschehen.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind gesetzlich festgelegte, verbindliche Rechtsnormen. Sie enthalten Qualitätsstandards, die essentiell für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sind.
Praktische Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften
Als Arbeitsschutzverantwortliche/-r werden Sie demnächst mit umfassenden gesetzlichen Neuerungen konfrontiert.



Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist eine UVV-Prüfung obligatorisch
Die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften ist immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Außerdem sind die UVV des Unternehmens für alle Mitarbeiter sichtbar auszuhängen.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlichen Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit.
Die DGUV-Regeln und DGUV-Informationen stehen nicht im Rang einer Verordnung, gehören aber zum Stand der Technik. Sie konkretisieren die in den UVVen definierten Schutzziele und geben Hinweise wie sie erreicht werden können. Sie können bei der Gefährdungsbeurteilung (Risikobetrachtung) als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden (Spielraum des Arbeitgebers).

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Eindeutige Maschinen-Nummer und ein Barcode
Die Inventarisierung der Maschinen beginnt mit einem Etikett. Auf dem Etikett steht die eindeutige Maschinen-Nummer und ein Barcode oder QR-Code. Sogar RFID-Transponder bzw. RFID-Tags sind zur eindeutigen Maschinenkennzeichnung realisierbar.

Mittels einem Barcode Scanner wird der QR-Code oder der Barcode aufgerufen und alle Informationen direkt in der mobilen-APP am Smartphone oder Tablet angezeigt.

Eine cloud basierte Speicherung ist nicht notwendig.
Alle Daten sind auf dem Smartphone und im Wartungsplaner direkt abrufbar.

Arbeitsmittel müssen bei Gebrauch funktionieren.
Eine systematische digitale Erfassung und Verwaltung der anstehenden Prüfungstermine in einer Software ist hierbei hilfreich.
Für die Disposition von Arbeitsmitteln ist die vorherige Verwaltung der Werkzeuge und Arbeitsmittel notwendig.
Ebenso sind Handwerker auf zuverlässig funktionierende Arbeitsmittel angewiesen.
Eine Inventarverwaltung dokumentiert alle Informationen wie zum Beispiel technische Details, Standorte und sogar auch die Verantwortlichkeiten.
Letztlich sind dem Umfang der erfassten Daten jedoch kaum noch Grenzen gesetzt.

Auch die Bedienungsanleitung oder die Arbeitsanweisung und das Wartungsprotokoll gehören zur Dokumenation. Alle diese Dokumente lassen sich in der digitalen Geräteakte im Wartungsplaner ablegen. Ebenso nimmt die Software die anstehende Termine auf.

Überwachen und verwalten Sie bequem ihre Anlagen
Stellen Sie eine rechtzeitige, effiziente Erledigung der Aufgaben wie die Wartung oder Instandhaltung mit den Wartungsplanungssoftware sicher. Überwachen und verwalten Sie bequem eine unbegrenzte Anzahl von Anlagen und sorgen Sie gleichzeitig für die Organisation von Details wie Seriennummer, Anlagennummer, Gerätenummer, Typ, Modell und Bildern.

Mit dem Wartungsplaner ist die Durchführung der Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert abgehakt.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird Gefährdungsbeurteilung genannt. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.

Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe zur Inbetriebnahme der Wartungsplaner-Software für Ihren Anwendungsfall benötigen. Wenn Sie spezielle Anforderungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit und wir bieten Ihnen eine Lösung zu einem individuellen Preis an.

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