Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.

Die Instandhaltung in Deutschland nutzt verschiedene Software-Systeme.

Instandhaltung Deutschland Maintenance Software
Software für alle Wartungsprofis
Viel Zeit und Geld fließt in die Instandhaltung. Erstellen Sie einen Prüfnachweis mit einem Enterprise Asset Management System (EAM)
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Elektromanager. Elektromanager HOPPE importiert die Elektroprüfung in

Elektromanager -Messprotokolle direkt einlesen
Dokumentation der Messprotokolle der Elektroprüfung
Elektromanager importiert Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Schutzleiterstrom , Berührungsstrom, Laststrom / Leistung, Schutzkleinspannung….
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So wird die Gefährdungsbeurteilung mit einer modernen Software effizie

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Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz
Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden
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Barcode Scanner oder Smartphone?
Neben dem mobilen Barcode Scanner, der durch seine robuste Bauform und den integrierten Scanner überzeugt, kann auch eigene Smartphones für die Erfassung verwendet werden. Dabei wird unsere Prügungen App (Android / Apple ) installiert, die auch die performante Barcode- und Datamatrixcode-Erfassung über die Gerätekamera ermöglicht. Sogar ein Aufsatz zum Lesen für RFID Tags ist direkt durch die HOPPE Unternehmensberatung lieferbar.

Wir decken mit dem Wartungsplaner die Anforderungen rund um die Arbeitssicherheit ab.
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Instandhaltung und das technische Asset Management
Komplexe Instandhaltungsprozesse digitalisieren und damit beschleunigen. Mit dem Wartungsplaner lassen sich die Wartungsaktivitäten in den Griff bekommen. Anlagendaten können mit der Software analysiert werden.

Anlagenwartung / Predicitve Maintenance
Konkretisieren Sie im Asset Management die Umsetzungen zu einer Predicitve Maintenance

Die Wirtschaftlichkeit im Wartungsmanagement verbessern
Aus unternehmerischer Sicht ist es notwendig, die Produktivität und damit die Wirtschaftlichkeit des Wartungsmanagement immer wieder zu verbessern. Soweit es mit den verfügbaren technischen und organisatorischen Mitteln möglich und rechtlich zulässig ist.

Wenn die Wartungszyklen verändert werden, beeinflusst dies meist auch die Wartungskosten.
Eine wichtige Aufgabe des Wartungsmanagement ist es deshalb, termingerecht die Wartungen durchzuführen Das ist die Controlling-Aufgabe im Wartungsmanagement, die Sie mit der Software Wartungsplaner im vollen Umfang abdecken.

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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
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Instandhaltungstermine sicher dokumentieren

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Mit der Software zur Prüfplanung fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.

Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.