Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV
Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung.
Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.
Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.
Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen
Ihre Vorteile:
Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.

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Terminieren Sie die regelmäßige Betriebsbegehungen, erstellen Sie mit dem Wartungsplaner ein Gefahrstoffkataster, und denken sie an die Gefährdungsbeurteilungen mit dem Maßnahmenkatalog.
Mit unserem digitalen Helfer erleichtern wir Ihnen den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen.
Die Planung, Umsetzung und Dokumentation der Arbeitsschutzaufgaben ist ein wichtiges, sicherheitsrelevantes und komplexes Thema.
Die Hoppe Unternehmensberatung unterstützt Sie mit dem Softwareprodukt Wartungsplaner dabei, das Thema Arbeitsschutz professionell und effektiv im Unternehmen umzusetzen.
Die Software Wartungsplaner erfasst die Arbeitsschutz-Aufgaben in einem System.
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Führender Anbieter von Arbeitsschutz-Software
Übersichtliche Darstellung und clevere Funktionen im Programm manchen die Hoppe Unternehmensberatung zu einem der führenden Anbieter von Arbeitsschutz-Software.
Mehr als 25 Jahre Erfassung haben wir in dem Arbeitsschutz-System gebündelt, die dabei helfen, den Arbeitsschutz effizienter zur organisieren.
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Der Wartungsplaner unterstützt Sie maßgeblich bei der Zertifizierung nach ISO 9000ff, bei der Dokumentation nach der Betriebssicherheitsverordnung, bei der Instandhaltung nach DIN 31051 sowie bei firmeninternen Audits.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
- eMail-Erinnerung für anstehenden Aufgaben
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