Im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich verhalten

Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einbinden

Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufskrankheitenverordnung mit Liste der Berufskrankheiten
  • Biostoffverordnung
  • DGUV Vorschrift 2 der BG BAU
  • Druckluftverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Lasthandhabungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).



Die Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter
Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten.
Die Unterweisung sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance betrachtet werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.

Sicherheit geht vor. Wartungstermine. 
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Mit dem Wartungsplaner haben alle Kollegen die für sie wichtigen Infos immer und überall parat.
Instandhalter, Maschinen- und Anlagenbediener über die mobile Wartungs-App und Produktionsleiter über die PC-Anwendung. Mit der So ist eine reibungslose und schnelle Zusammenarbeit im Wartungsteam garantiert.

Wartungsplaner weiterhin auf digitalen Vormarsch
Schon zu einer Zeit, als das Arbeitsschutzmanagement nicht alltäglich war, hatte die Hoppe Unternehmensberatung in puncto digitalen Arbeitsschutz eine Vorreiterrolle. Um noch benutzerfreundlicher und optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer eingehen zu können, wurde im Zuge der laufenden Digitalisierungsmaßnahmen die neue Version der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner sowohl inhaltlich als auch den neusten digitalen Standards entsprechend weiterentwickelt.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Der Wartungsplaner ermöglicht die Erfassung und Verwaltung Ihrer Arbeitsmittel über sämtliche Einsatzorte hinweg.

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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Ihre Instandhaltung zu bieten.
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Instandhaltungstermine sicher dokumentieren

Einfach, klar und übersichtlich die Termine der Instandhaltung verwalten.

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Erfüllen Sie die Pflichten in Ihrer Instandhaltung?
Haben Sie die Instandhaltungsberichte griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?

Immer informiert über jeden Prüftermin
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Mit der Software zur Prüfplanung fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen entfällt.

Prüftermine und Prüffristen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Damit die Aufgabe bei den zu prüfenden Gegenstände nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein leistungsfähiges Wartungsplanungssystem entwickelt.